Häufig gestellte Fragen/ FAQ: die Fachberatung informiert zum Thema „Befahren der Anlage“

(Garten)Fachberatung

Warum werden die Tore verschlossen und warum darf ich nicht mit dem PKW in die Anlage?

Dazu gibt es geschichtliche Hintergründe:

Vor Errichtung des unteren Tores gab es häufige Einbrüche in die Lauben, zum Teil mehrmals im Jahr, manchmal waren sogar einzelne Lauben mehrmals im Jahr betroffen.
Das führte natürlich zu Unmut, Wut und Angst. Einige der Einbrüche waren mit reiner Sachbeschädigung verbunden, aber es wurden auch Lauben ausgeraubt und Wertgegenstände entwendet. Die Einbrecher fuhren schlicht mit dem PKW/ LKW vor die Lauben und konnten ihr Fahrzeug beladen. Als Lösung wurde ein verschließbares Tor gewählt. Tatsächlich ließen seitdem Einbruchdiebstähle massiv nach, die Maßnahme war also erfolgreich.

Dennoch kommt es alle paar Jahre zu einer großen Diskussion über die verschlossenen Tore.
Diese Diskussionen sind zeitraubend und tatsächlich unnötig: Jeder Pächter und jede Pächterin darf in Ausnahmefällen die Anlage befahren. Dies muss halt nur vorher abgesprochen werden. Die Obleute, die FachberaterInnen und der Vorstand haben einen Torschlüssel, eine Absprache ermöglicht so die Einfahrt.

Was sind nun solche Ausnahmen?

Schweres Be- und Entladen, zum Beispiel bei Dünger-, Mulchkauf, Renovierungen und Entrümpelungen, die Lieferung von schweren Gütern, aber auch das bringen und abholen von Besuchern/ Pächtern, die körperlich nicht in der Lage sind, die Wege zu den Lauben zu bewältigen.
Als Faustregel kann man auch sagen, dass alles, was über ein bis zwei Karrenladungen hinaus geht, eine Zufahrt mit dem PKW als Ausnahme rechtfertigt. Die Karren befinden sich hinter dem Vereinsheim gegenüber der Toiletten neben dem Toilettenschacht und dürfen von jedem Pächter/ jeder Pächterin genutzt werden, mit der Bitte, diese zeitnah wieder zurück zu stellen.

Als weiteres Argument gegen verschlossene Tore wird gerne die Zufahrt für Krankenwagen genutzt. Nehmen wir an, ein Pächter erleidet einen Herzinfarkt im Garten und ein anderer Pächter bekommt dies mit. Dann ruft dieser sehr wahrscheinlich den Notarzt. Nach absetzen des Notrufes kann dieser Pächter nun zum Vereinsheim gehen, dort den Notfallschlüssel entnehmen und dem Notarzt die Zufahrt ohne zeitliche Einschränkung ermöglichen. Noch besser, wenn 2 Personen vor Ort sind, dann kann sich einer um den Verletzten kümmern und der andere schließt auf. Ist der Verletzte allein, kann aber noch telefonieren, so wird er den Notruf absetzen und kann mitteilen, dass das Haupttor verschlossen ist. Ist der Verletzte allein und kann nicht mehr telefonieren und niemand erlangt Kenntnis darüber, dann hilft leider auch kein geöffnetes Tor mehr.

Natürlich könnte auch jeder Pächter, jede Pächterin einen Schlüssel für das Tor bekommen.
Zu bedenken ist dabei: Wer haftet dann für einen Einbruchdiebstahl, wenn irgendjemand aus der Anlage vergisst, das Tor wieder abzuschließen und in genau dieser Nacht werden 10 Lauben aufgebrochen? Wer muss sich darum kümmern, wenn dann wegen Kleinigkeiten die Wege befahren werden und sich andere Pächter dadurch belästigt fühlen? Was passiert bei Verlust des Schlüssels oder des Schlosses? Als Gartengemeinschaft ist es wichtig für uns alle, ein friedliches Miteinander zu leben, dazu gehören auch gewisse Regeln, an die wir uns alle halten- dann gelingt dies auch.

Grüne Grüße schickt Euch

die Andrea