Liebe Gartenfreundin
Lieber Gartenfreund,
in der Jahreshauptversammlung hat der Bezirksvorsitzende Jürgen Schie darüber referiert, warum es derzeit
nicht empfohlen ist, in unserer Anlage Photovoltaikanlagen zu genehmigen.
Da es derzeit keine verbindliche Rechtsvorschrift zu diesem Thema gibt und das Bundeskleingartengesetz
Photovoltaikanlagen ausschließt, sind weder ein Antrag noch die Installation sinnvoll.
Wir erwarten in den kommenden Monaten bis Jahren hoffentlich eine Änderung bzw. eine Anpassung an die
technischen Entwicklungen. Bis dahin müssen wir uns in Geduld üben. Hier sind sich der Bezirks- und
auch der Landesverband einig (ich hatte im Vorfeld zu beiden Kontakt).
Zusätzlich wies Jürgen darauf hin, dass die Nutzung von Stromquellen in unseren Gärten im engen Sinn
ausschließlich zur kleingärtnerischen Nutzung (Beispiele: elektrische Gartengeräte etc.) dienen.
Vieles wird natürlich geduldet– erlaubt ist es jedoch nicht (Beispiele: Teichpumpe, Kühlschrank, TV…).
Es mag altbacken und kleinkariert wirken, aber nur durch die Erfüllung der kleingärtnerischen Nutzung
ist die Pacht so niedrig. Gerade in einer Zeit, die wir vor wenigen Jahren nicht für möglich hielten ist
die Möglichkeit zum eigenen Anbau kostbarer denn je. Im Vergleich liegt die Pacht bei einer Freizeit-
anlage- und das ist ein Kleingartenverein nun einmal nicht- 6-8x höher!
Bitte denke auch daran, dass für jede bauliche Veränderung auf dem Pachtgrundstück ein Antrag beim
Vorstand notwendig ist. Dies umfasst unter anderem Pergolen, Planschbecken/ Pools, Freisitze, neue
Dächer, Laubenanbauten, Terrassenvergrößerungen, Grillkamine, Sichtschutz, Windschutz, Fahnenmasten,
Gewächshäuser, Gartenteiche, Grillkamine, Laubenanbauten und jede bauliche Veränderung, die in
irgendeiner Art und Weise fest installiert wird. Dies dient übrigens auch dazu, dass Du abgesichert
bist!
Betonieren wird in der Regel nicht gestattet (Fundament für die Laube und die Terrasse außen vor, nicht
jedoch z.B. für ein Gewächshaus!).
Sollten bei einem Pachtwechsel nicht genehmigte betonierte Flächen auftauchen, so ist der Vorpächter zum Rückbau
verpflichtet, entweder durch Eigenleistung oder der Rückbau wird in Rechnung gestellt.
Jeder Antrag wird von allen Vorstandsmitgliedern angenommen oder abgelehnt, es gibt dort keine
Einzelmeinungen.
Problematisch wird so etwas übrigens, wenn ein Pächter keinen Antrag gestellt hat und plötzlich
auffällt, dass etwas errichtet wurde, was dann zurückgebaut werden muss, weil es zum Beispiel zu
groß oder zu nah an der Grenze war. Ärgerlich und doppelte Arbeit, die Du Dir mit einem Antrag
ersparen kannst. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, so wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht,
wie und ob das Gewünschte erreicht werden kann.
Bei Unsicherheiten wende Dich bitte auch vorher an den Vorstand.
Die meisten Antragsformulare findest Du auch auf unserer Homepage.