Bade- und Planschbecken

Bade- und Planschbecken, was ist erlaubt?

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Liebe Gartenfreunde,

nachdem das Thema Badebecken gerade in der Coronazeit in unserer Anlage heftigst diskutiert wurde und dies für viel Unruhe gesorgt hat, hat sich der Vorstand noch einmal mit diesem Thema beschäftigt und nach der bestmöglichen Lösung gesucht. Die Badebecken dürfen größer als bisher sein und orientieren sich nun an der obersten Grenze der Bundeskleingartenverordnung.

Folgende Badebecken können wir nach Antragstellung genehmigen (Babyplanschbecken bleiben auch ohne Antrag erlaubt):

Max. Fassungsvermögen: 2,5m3 Max. Füllhöhe: 50cm Max. Gesamthöhe: ca. 60cm

Das Badebecken muss jede Nacht abgedeckt werden, damit es Dritten nicht zugänglich ist und dem Naturschutz Rechnung getragen wird.

Ihr könnt das Formular 2023_Antrag_Badebecken (auch auf unserer Homepage zu finden) jederzeit ausgefüllt bei einem Vorstandsmitglied einreichen. Bringt bitte ein Originaldokument oder den Karton des Badebeckens mit, damit wir die entsprechenden Angaben und Maße prüfen können. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellen wir euch die Genehmigung schnell und unbürokratisch aus, damit eure Abkühlung beginnen kann.

Wir wünschen euch allen ein fröhliches Planschen!

Der Vorstand

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Euer Norbert im Auftrag des Vorstandes
Norbert Morawietz